Raml: Gute Deutschkenntnisse müssen als Voraussetzung für Wohnbeihilfe weiterhin gelten


„Ich interpretiere das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes so, dass aus unionsrechtlicher Sicht nichts gegen das sinnvolle und gerechte oberösterreichische Beihilfenmodell spricht. Das Beherrschen unserer Landessprache Deutsch muss die Mindestanforderung für eine staatliche Wohnbeihilfe sein, die ohnehin zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt wird. Ich gehe davon aus, dass auch das Landesgericht Linz diese Position teilen und im Urteil entsprechend würdigen wird“, erklärt der Linzer FPÖ-Stadtrat Michael Raml anlässlich des EuGH-Urteils zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe.

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Raml erneuert diesbezüglich auch die langjährige Forderung der Linzer Freiheitlichen für Fairness in unserer Heimatstadt: „Es ist längst überfällig, dass auch städtische Sozialleistungen an Deutschkenntnisse geknüpft werden.“

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