Rechtslage für Garagenparty-Verbot strittig

Quelle: volksblatt.at
Das in landesspezifischen Verordnungen geregelte Verbot von Partys mit mehr als sechs Personen in Kellerräumen, Garagen, Scheunen, Werkstätten, Stadel und dergleichen wird von Experten kritisch gesehen. Verfassungsrechtler Bernd- Christian Funk erachtet diese Verbote für “nicht zulässig”. Horn erklärte im APA- Gespräch, für diese Corona-Bestimmungen bestehe keine Rechtsgrundlage. Konkret geht es laut Horn um §15 des Epidemiegesetzes, aber auch diese Bestimmung sei keine geeignete gesetzliche Grundlage. Und Horn übte neuerlich grundsätzlich Kritik an der Qualität der Verordnungen: Denn aus der COVID-19-Maßnahmenverordnung, auf die sich die Landes-Verordnungen beziehen, gehe ohne weiteres nicht klar hervor, ob sich die in §10 der Verordnung geregelten…