Flächenwidmungsplan für Donauparkstadion


Kombination aus Lagerhalle und sich darüber befindenden Stadion ist in Österreich einzigartig
Die Stadt Linz beginnt durch ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans sowie auch zur Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzepts mit der rechtlichen, planerischen und politischen Begutachtung des Stadionneubaus an der Donau.

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Am vergangenen Dienstag, 10. November hat der Linzer Planungsreferent Vizebürgermeister Markus Hein das Verordnungsverfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans betreffend das Donaupark-Stadion eingeleitet. Zusätzlich zur Nutzung als Erholungsfläche / Sport- und Spielfläche ist für die Nutzung von Lagerflächen unter dem Stadionbereich eine so genannte Baulandwidmung in Form einer geschossbezogenen Widmung erforderlich, die die im Zuge der Planung angedachte flexible Nutzung der Erdgeschossbereiche ermöglichen soll: „Die Idee zur kombinierten Nutzung von Lagerhalle und Stadion entsprang der von mir eingesetzten städtebaulichen Kommission. Damit zeigen wir auch, dass wir in der Stadt sparsam mit der Ressource Boden umgehen“, erklärt Planungsreferent Vizebürgermeister Markus Hein.

„Mit der Einleitung des Verordnungsverfahrens beginnt die konkrete Entscheidungsfindung zum neuen Donauparkstadion. Im Sinne einer Ermöglichungskultur, die eine Realisierung zukunftsweisender Planungen in unserer Landeshauptstadt erleichtern soll, stehe ich auch der neuen Linzer Sportstätte offen gegenüber“, erklärt Hein und führt weiter aus: „Es gibt aber aus mehrerlei Gesichtspunkten noch offene Fragen, die zu klären sind, bevor dieses Projekt endgültig grünes Licht bekommen kann. Die Schaffung der nötigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen soll rasch geklärt werden, so dass die Planänderung in weiterer Folge auch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung im ersten Quartal 2021 vorgelegt werden kann.“

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