B1: Section Control gegen Raserszene


VERKEHR. Auf der B1 Linz- Hörsching wird neue Ära der Verkehrsüberwachung eingeläutet.

Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wurde mit der Ausarbeitung eines Konzepts einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (“Section Control”) beauftragt.

Nach einem Expertengipfel aus Vertretern der zuständigen Behörden, der Abteilung Verkehr, der Polizei und der Schiene OÖ als Betreiberin des Park & Ride Platzes bei der Traunerkreuzung, steht seit heute folgendes fest:

Die Technologie der Radar- oder Laserkabinen zur automatischen Geschwindigkeitskontrolle ist für die Bekämpfung der Raserszene nur bedingt geeignet. Viele dieser Tempobolzer oder illegalen Rennfahrer bremsen vor einer Kabine ab und beschleunigen mit ihren PS-starken PKW danach wieder rasend schnell auf das ursprünglich hohe Geschwindigkeitsniveau. Den Anrainer/innen bleibt die enorme Lärm- und Abgasbelastung.

Mit der Installation einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer festgelegten Wegstrecke gemessen. Bei Überschreitung wird eine tempobezogene Strafe verhängt. Eine sogenannte “Section Control” eignet sich beispielsweise besonders gut zwischen Ampelkreuzungen. Daher wurde nun die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land damit beauftragt, ein Konzept für eine geeignete Strecke im Abschnitt der B1 zwischen Linz und Hörsching zu erstellen.

“Ich freue mich, wenn mit dieser Maßnahme ein wirksamer Schritt für mehr Verkehrssicherheit auf einem besonders frequentierten Abschnitt der B1 gesetzt werden kann. Bewährt sich diese Anlage, so werden wir über weitere Systeme nachdenken”, so Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

Zusätzlich wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schiene OÖ als Betreiberin des Park & Ride Platzes bei der Traunerkreuzung, Polizei und den Behörden ins Leben gerufen.

“Park & Ride-Plätze werden zur Verknüpfung des ÖVs und des Individualverkehrs errichtet und sind nicht dazu da, um der Tuning- und Poserszene als Treffpunkte zu dienen. Vor allem, wenn dann auch noch mit “Ringerlfahren” die Anrainerinnen und Anrainer belästigt werden. All jene, die diese Plätze missbrauchen und so der Allgemeinheit Schaden zufügen, müssen mit entsprechenden Anzeigen und empfindlichen Strafen rechnen”, so Landesrat Steinkellner abschließend.

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