Beschwerde gegen Quadrill-Baubescheid


LINZ. Anwohner sagen: Quadrill nach wie vor rechtswidrig!

“Es kam wie erwartet: Bodner-Bau, die Tabakfabrik GmbH und die Stadt Linz sind beim Quadrill-Projekt derart eng miteinander verbandelt, dass alle unsere gut begründeten und inhaltlich schwerwiegenden Einwände bei der Bauverhandlung im Oktober abgeperlt sind wie an einer Teflon-Fassade. Der Baubescheid wurde zack-zack-zack im Schnellverfahren erteilt.” berichtet Brita Piovesan, Sprecherin der Bürgerinitiative “Tabakfabrik – wir reden mit”. “Das ist erschreckend zu beobachten und bestätigt uns noch mehr darin, den Schutz für die Nachbarschaft und Recht einzufordern. Mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Blum haben wir daher Beschwerde gegen den Baubescheid erhoben. Nun ist das Landesverwaltungsgericht OÖ am Zug.”

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Die Anrainer fordern eine (bei so einem großen Projekt) eigentlich selbstverständliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einen Umbau der Ludlgasse zur sicheren Bewohnerstraße. Es ist leicht vorhersehbar, dass ein Großteil der LKW’s, Busse und PKWs die Ludlgasse als Schleichweg missbrauchen werden, um den chronischen Stau in der Donaulände zu umgehen. Das wollen wir nicht zulassen.” so Piovesan. Der Schaden für die kinderreiche Nachbarschaft wäre hier enorm. Da wird es mehr als Schilder oder verkehrspolizeiliche Verordnungen brauchen. Klares Ziel bleibt: die zukünftig drohende Verkehrssituation in der Ludlgasse durch eine Beruhigung und Sperre für den LKW- und Durchzugsverkehr drastisch zu verbessern. Statt im Nachhinein zahnlose Schilder aufzustellen und Vorschriften zu erlassen, muss JETZT wirksam gehandelt werden.”

Mit diesem Einwand gegen den Baubescheid, prüft nun erstmals eine unabhängige Instanz das Projekt. “Denn von der Stadt Linz – die einerseits Grundstücksbesitzerin und defacto gleichzeitig die Behörde ist und diesen Baubescheid ausgestellt hat – kann man das leider nicht behaupten”, so Piovesan aus ihrer Erfahrung. “Quadrill leidet an schwerster Adipositas. Die maßlosen Wünsche des Investors wurden direkt in einen Bebauungsplan gegossenen. So etwas nennt sich eine Anlasswidmung, das widerspricht grundsätzlich dem Gleichheitsprinzip.”

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