Ferihumerstraße hat jetzt Fahrverbot!


LINZ. Durchzugsverkehr, Pendlerparker und Urfahrmarktbesucher müssen draußen bleiben!

Aufatmen in Urfahr! Lange hat es gedauert, nun ist es aber soweit. In der Ferihumerstraße gilt ab sofort ein Fahrverbot ausgenommen Anrainer und Radfahrer.

Zur Verkehrsberuhigung in der Ferihumerstraße in Urfahr wurde von der Stadt Linz ein Fahrverbot in beiden Richtungen erlassen. Dieses Fahrverbot betrifft den gesamten Bereich zwischen der Wildbergstraße und der Linken Brückenstraße und schließt auch den Sackgassenbereich der Peuerbachstraße mit ein.

Mit dieser Maßnahme soll eine Verkehrsberuhigung und eine Entlastung der Anrainer*innen entlang der Ferihumerstraße erreicht werden. Damit wird es auch möglich sein, das Befahren dieses Straßenzuges durch Pendler*innen und sonstige ortsfremde Personen zu unterbinden.

Martin Hajart

Auf Basis der Auswertungen der Bürger-Befragung wurde seitens des Mobilitätsreferenten eine Lösung mit einem „Fahrverbot ausgenommen Anliegeverkehr“ ausgewählt. Unter „Anliegen“ werden verschiedene Tätigkeiten verstanden, die auch ein Besuchen von Bewohner beinhaltet.

Das Parken auf Grund eines Besuches des Urfahraner Jahrmarktes oder nur das Abstellen und unmittelbares Weiterfahren mit der Straßenbahn fallen rechtlich nicht unter diesen Titel „Anliegen“.

Ein Durchfahren ist nicht erlaubt!

Die Überwachung samt Abstimmung mit der Polizei, um einen Lerneffekt der neuen Verkehrsmaßnahme zu erzielen, ist bereits kommuniziert worden.

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