So nicht! Schneehauben können teuer werden.


📸 Leserfoto

LINZ. Viele Pendler fahren Schnee spazieren!

SO NICHT! Für eine nicht entfernte Schneehaube auf dem Autodach ist zwar keine Verwaltungsstrafe vorgesehen, die Faulheit kann aber zu empfindlichen Schadenersatzforderungen führen.

Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, droht ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung.

Die Guckloch-Methode beim morgentlichen Eiskratzen reicht für eine Ausfahrt also eher nicht. Neben der freien Sicht für sich selbst, sollte man auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten!

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