🐣 Geflügelpest: Stallpflicht aufgehoben!


Derzeit keine Stallpflicht mehr für Hausgeflügel in Oberösterreich.

Aufgrund der derzeit relativ geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln und der zwar vorübergehend kalten aber insgesamt wärmeren Witterung ist davon auszugehen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe“) saisonbedingt vorüber ist.

Dementsprechend kommt es zu einer Anpassung der bisher festgelegten Risikogebiete: Jene mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft. Gebiete mit erhöhtem Risiko wurden auf jene Bereiche reduziert, in denen aufgrund der Lage an Gewässern bzw. einer sehr hohen Geflügeldichte weiterhin eine größere Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht. Die betreffenden Gemeinden sind der aktuellen Fassung der Geflügelpest-Verordnung (BGBl. II Nr. 103/2024) zu entnehmen.

Somit gibt es derzeit keine Stallpflicht mehr für Hausgeflügel. In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind die Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend umzusetzen mit dem Ziel, den Kontakt zu Wildvögeln bestmöglich zu verhindern:

Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
Größtes Risiko für Hausgeflügel durch Kontakt mit der Wildvogelpopulation
Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain empfiehlt allen Haltern und Halterinnen von Geflügel weiterhin höchstes Augenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um einen Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände weitestgehend hintanzuhalten – auch in Regionen, die nicht als Gebiete mit erhöhtem Risiko eingestuft sind.

Informationen zu Geflügelpest
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, gefolgt von Husten und Atembeschwerden bis hin zu Atemnot. Es kann auch zu Durchfall und Erbrechen kommen. Im weiteren Verlauf der Infektion entwickelt sich oft eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann.

Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

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