/lockdown

linz.news/lockdown hat alle News, Infos und Stories zur Corona-Krise!
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Seit dem 8.2. gilt die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung!
Der Lockdown für Gastronomie, Hotels und Kultur läuft derzeit weiter.
Ausweitung der FFP2-Pflicht
Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-Pflicht.
- an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen
- gilt auch an Arbeitsorten
- bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (z.B. Begräbnissen)
Abstand
An allen öffentlichen Orten – indoor und outdoor – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr!
Wichtige Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel
Alle Geschäfte geöffnet, maximale Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00 Uhr
Pro Kundin/Kunde muss eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein.
FFP2-Pflicht
Einkaufszentren: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen, keine Konsumation von Speisen und Getränken, als Fläche wird hier nur jene von Geschäften gezählt.
Dienstleistungen – Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden.
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage, Pediküre) dürfen allerdings nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen werden. Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
FFP2-Pflicht bzw. falls dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich ist, sonstige geeignete Schutzmaßnahmen
Pro Kundin/Kunde muss eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein.
Gastronomie und Beherbergung:
Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Link:
Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen


Abends ohne Gastro?
linz.news/drinks hat die besten Cocktails der Stadt mit Rezept, Zubereitunsanleitung und wissenswerten Hintergründen.
Unsere Lieblingsdrinks:

Bewegung hält fit!
linz.news/wochenende hat die schönsten Wanderungen rund um Linz! Raus in die Natur und fit bleiben!
Unsere Lieblingstouren:
Rauf zur Giselawarte
Rund um den Freinberg
Am Brucknerweg nach St. Florian

Krank? Symptome? Unsicher?
COVID-19 Selbstabfrage (Falldefinition SARS-CoV-2)


Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at