Tourismusbeitrag fällig! Doch wofür?


OVERTOURISM. Dieser Tage wird der fragwürdige Tourismusbeitrag bei Unternehmern abkassiert.

Vorsicht Bus heißt es immer noch im Donaupark! Nach wie vor brettern dort Touristenbusse – siehe Fotos – durch das Fahrverbot und bringen Schiffstouristen aus der Stadt hinaus und dies teilweise sogar bis nach Krumau! Auf jeden Fall weit weg von der Möglichkeit hier Geld auszugeben. Die versprochenen Poller gegen Touribusse wurden auch immer noch nicht montiert.

Um allerhand Ausgaben für Werbung, umstrittene Videos oder etwa die vielen Angestellten bezahlen zu können brauchen Touristiker ein Budget. Ein Landesgesetz regelt daher die zu entrichtenden Interessensbeiträge auch für alle – und vermutlich die Mehrzahl – der nicht am Tourismus interessierten lokalen Unternehmen!

Der Tourismusbeitrag für Betriebe wird dann je nach Lage der Betriebsstätte in unterschiedlichen Beitragsgruppen festgelegt. Selbst wenn ein Unternehmer nie einen Touristen zu Gesicht bekommt, keine Produkte oder Leistungen für mögliche Kunden aus dem Bereich bietet und/oder sich nur die Busse am Bürofenster vorbei Richtung Tschechien stauen, wird der Beitrag fällig!

Eine Vielzahl an Betrieben bezahlt sich also das Touriproblem in der Stadt quasi selbst. Derweilen wäre sicher alleine durch die Tourismusbeiträge genug Geld vorhanden, um die vielen Probleme zu lösen. Vielleicht würde dann zumindest ein kleiner Teil der Beitragszahler auch relevante Umsätze generieren.

Ganz nebenbei würden Einschränkungen für multinationale Reedereien Natur und Umwelt schützen, für die Linzer den Donaupark wieder nutzbarer machen und lokale Hotels und Reiseunternehmen stärken!

Auch kurios ist die aus 1992 stammende Zoneneinteilung sowie die planliche Darstellung im Landesgesetz. Nicht einmal die zuständige Beitragsstelle konnte auf Nachfrage eine zeitgemäße Darstellung übermitteln. Das viel zitierte Thema ‘upperfuture’ ist also eher ein Oberdrama!

Zonengrenze laut LGBL_OB_19920821_54 aus 1992 / Screenshot

Zonengrenze der Zone I für die Stadt Linz: Hauptstraße, Nibelungenbrücke, Untere Donaulände, Zollamtstraße, Rechte Donaustraße, Graben, Dametzstraße, Humboldtstraße, Goethestraße, Landstraße, Blumauerplatz, Bahnhofstraße, Bahnhofplatz, Hauptbahnhof, Stelzhamerstraße, Volksgartenstraße, Herrenstraße, Promenade, Theatergasse, Altstadt, Hofgasse, Hofberg, Obere Donaulände, Hohe Straße im Kreuzungsbereich Samhaberstraße, Samhaberstraße, Rudolfstraße, Obere Donaustraße.

LGBL_OB_19920821_54

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