Geträumt statt geräumt!


LINZ. Die Anrainerpflichten laut § 93 StVO wurden heute weitgehend verschlafen!

Erster Schnee der Saison und schon fast traditionell wurden auf vielen Gehsteigen sämtliche Pflichten einfach ignoriert.

Aber nicht nur Eigentümer von Privathäusern und privaten Liegenschaften haben sich heute aus der Verantwortung genommen, auch viele öffentliche Straßen und Gehwege waren ungeräumt.

So beschwerten sich etwa Stadtbewohner über die nicht geräumte Neue Eisenbahnbrücke um 11:30 Uhr!

Und auch so manche Haltestelle oder der Bahnsteig am Mühlkreisbahnhof war leider eine Winterwunderlandschaft.

Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Gehwege, sofern sie dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang der gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Schnee- und Eisglätte bestreut sein.

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